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10 Jahres-Wechsel-frist für Luft-Wärmetauscher lt. StVZO - Dehler Forum

10 Jahres-Wechsel-frist für Luft-Wärmetauscher lt. StVZO

Andy-Opti5.4 Syncro, Friday, 20.06.2008, 08:19 (vor 6468 Tagen)

Betr.
-Motorunabhängige Heizgeräte (Benzin-/Diesel-Luft-Standheizung)
-10 Jahres-Wechsel-frist für Luft-Wärmetauscher lt. StVZO

[image]

Hallo Zusammen,

in der seit 1975 gültigen StVZO wird im §22a – Technische Anforderung an Fahrzeugteile Nr. 27 – Heizungen bestimmt:

1. Das Jahre der ersten Inbetriebnahme muß auf dem Fabrikschild dauerhaft eingetragen werden.

2. Bei Warmluftheizgeräten ist der Wärmetauscher 10 Jahre verwendbar und muß danach vom Hersteller oder einer seiner Vertragswerkstätten durch ein Originalteil ersetzt werden. Das Heizgerät ist dann mit einem Schild zu versehen, das das Verkaufsdatum des Wärmetauschers und das Wort „Originalersatzteil“ trägt.

3. usw. …

Wird diese 10 Jahresfrist für Wärmetauscher-Ersatz überschritten, erlischt laut Auskunft des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) die Betriebserlaubnis (ABE) für das Fahrzeug mit Heizgerät.

Wie gesagt der Gesetzgeber ist eindeutig. Dies dient der eigenen Sicherheit, da der absolute gasdichte Zustand für die nächsten 10 Jahre somit gewährleistet ist.

Ab 2002 hat sich EU Recht vor Länder Recht gestellt. Mit der Kennzeichnung \"e1\" fällt die gesetzliche Grundlage zum Wärmetauscherwechsel weg, die Herstellervorgabe bleibt aber weiterhin bestehen.
Die Standheizungen die bis 2002 produziert wurden und nicht das neue \"e1\" Prüfzeichen haben unterliegen weiterhin der Wechselpflicht!

http://www.eberspaecher.com/

Gruß, Andy

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10 Jahres-Wechsel-frist für Luft-Wärmetauscher lt. StVZO

hutz, Friday, 20.06.2008, 11:33 (vor 6468 Tagen) @ Andy-Opti5.4 Syncro

Ach würg ;-)

Wieso kann man die nicht prüfen und für gut befinden? Ich schmeiß ja auch nicht mein Auto nach 10 Jahren weg, künnte ja was kaputt sein...

mfg hutz

» Betr.
» -Motorunabhängige Heizgeräte (Benzin-/Diesel-Luft-Standheizung)
» -10 Jahres-Wechsel-frist für Luft-Wärmetauscher lt. StVZO
»
» [image]
»
» Hallo Zusammen,
»
» in der seit 1975 gültigen StVZO wird im §22a – Technische Anforderung an
» Fahrzeugteile Nr. 27 – Heizungen bestimmt:
»
» 1. Das Jahre der ersten Inbetriebnahme muß auf dem Fabrikschild dauerhaft
» eingetragen werden.
»
» 2. Bei Warmluftheizgeräten ist der Wärmetauscher 10 Jahre verwendbar und
» muß danach vom Hersteller oder einer seiner Vertragswerkstätten durch ein
» Originalteil ersetzt werden. Das Heizgerät ist dann mit einem Schild zu
» versehen, das das Verkaufsdatum des Wärmetauschers und das Wort
» „Originalersatzteil“ trägt.
»
» 3. usw. …
»
» Wird diese 10 Jahresfrist für Wärmetauscher-Ersatz überschritten, erlischt
» laut Auskunft des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) die Betriebserlaubnis (ABE)
» für das Fahrzeug mit Heizgerät.
»
» Wie gesagt der Gesetzgeber ist eindeutig. Dies dient der eigenen
» Sicherheit, da der absolute gasdichte Zustand für die nächsten 10 Jahre
» somit gewährleistet ist.
»
» Ab 2002 hat sich EU Recht vor Länder Recht gestellt. Mit der Kennzeichnung
» \"e1\" fällt die gesetzliche Grundlage zum Wärmetauscherwechsel weg, die
» Herstellervorgabe bleibt aber weiterhin bestehen.
» Die Standheizungen die bis 2002 produziert wurden und nicht das neue \"e1\"
» Prüfzeichen haben unterliegen weiterhin der Wechselpflicht!
»
» http://www.eberspaecher.com/
»
» Gruß, Andy

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10 Jahres-Wechsel-frist für Luft-Wärmetauscher lt. StVZO

Gerd_Krug ⌂ @, Bielefeld, Saturday, 21.06.2008, 11:08 (vor 6467 Tagen) @ hutz

» Wieso kann man die nicht prüfen und für gut befinden? Ich schmeiß ja auch
» nicht mein Auto nach 10 Jahren weg, künnte ja was kaputt sein...

Hallo Hutz,

deine Schreibe wundert mich sehr. Oder ist etwa auch in Oesterreich jenes Ergebnis der Lobbyarbeit zweier davon profitierender deutscher Firmen zum Gesetz geworden? Ihr muesst uns doch nicht immer alles nachmachen; Deutschland sollte auch in dieser Beziehung einzig in der Welt dastehen
[image]

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10 Jahres-Wechsel-frist für Luft-Wärmetauscher lt. StVZO

Gerd aus Aachen, Friday, 20.06.2008, 12:20 (vor 6468 Tagen) @ Andy-Opti5.4 Syncro

Hallo Andy,

und was kostet so ein Tausch?

Merkwürdig allerdings, dass die Verpflichtung ab 2002 weggefallen ist. So gefährlich kann der Wärmetauscher ja wohl kaum sein. Und wie sieht es mit der Betriebserlaubnis aus, wenn der TÜV das Fahrzeug als sicher ansieht und einen Stempel vergibt?

Gruß
Gerd

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10 Jahres-Wechsel-frist für Luft-Wärmetauscher lt. StVZO

wernerbottro @, Friday, 20.06.2008, 12:45 (vor 6468 Tagen) @ Gerd aus Aachen

» Hallo

ja, das im Rahmen der EU-Anpassung oder was auch immer ab 2002 das Alter keine Rolle mehr spielt ist halt so.

Soweit ich weiß ist der Halter oder Führer verantwortlich. Das würde heißen, wenn der Tüv Prüfer nicht richtig schaut und das Siegel vergibt erlischt die Betriebserlaubnis.

Da die Kosten für einen Tausch der Brennkammer recht hoch sind, lohnt sich wohl eher eine neue mit E1 Zeichen zu kaufen, damit man dann Ruhe hat.

Es gibt aber auch Firmen die per Rüntgen die Kammer prüfen und dann wieder mit neuem Siegel versehen, was günstiger ist. Da müßte man nachfragen ob die auch die E1 Kennzeichnung auf \"alte, getestete\" Heizungen kleben.

Werner der Glück hat, denn in meinem Dehler ist 2003 eine neue eingebaut worden.

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10 Jahres-Wechsel-frist für Luft-Wärmetauscher lt. StVZO

Gerd aus Aachen, Friday, 20.06.2008, 14:25 (vor 6468 Tagen) @ wernerbottro

Hallo Werner,

welche Firma macht denn so eine \"Durchleuchtung\"? Wie teuer ist diese? Wie teuer eine neue Brennkammer? Wie teuer eine neue Heizung?

Gruß
Gerd

P.S.: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wegen der Betriebserlaubnis mache ich mir jedenfalls keinen Stress...

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Keine Betriebserlaubnis - kein Versicherungsschutz.

Andreas, Friday, 20.06.2008, 20:01 (vor 6468 Tagen) @ Gerd aus Aachen

Hallo Gerd,

früher hat NEMO so etwas gemacht. Neuer Wärmetauscher
mit Einbau mindestens 800 Euronen. Komplett-Neu mind.
1500. Jetzt im Sommer sind die Dinger wieder im Angebot.

Keine Betriebserlaubnis - kein Versicherungsschutz.

Gruß, Andreas

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Keine Betriebserlaubnis - kein Versicherungsschutz.

Gerd aus Aachen, Saturday, 21.06.2008, 11:55 (vor 6467 Tagen) @ Andreas

Hallo Andreas,

ich glaube aber kaum, dass meine Versicherung im Schadensfall ersteinmal prüft, ob der Wärmetauscher der Standheizung nach 10 Jahren erneuert wurde. Das käme mir doch sehr spanisch vor, da habe ich noch nie von gehürt. Werde den Wärmetauscher dann wechseln Lassen, wenn der TÜV was zu meckern hat oder überprüfen lassen (aber wo?).

Gruß
Gerd

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Keine Betriebserlaubnis - kein Versicherungsschutz.

wernerbottro @, Saturday, 21.06.2008, 15:00 (vor 6467 Tagen) @ Gerd aus Aachen

Hallo Gerd (Aachen),

diese Regel besteht seit 2000. Ich bin auch von 98 bis 2005 mit meinen damaligen LT 28 durchs Land gezogen und nie hat damals der Tüv auch nur nach der Gasprüfung gefragt, geschweige denn vom Alter der Brennkammer.
Also alles nicht so heiß wie es gegessen wird.

Ich bin auch der Meinung das ich nicht jede Gesetztesvorgabe immer 1000 %tig einhalten will und muß.

Man kann sich das Leben einschränken ohne Ende. Ich werde wie Du nichts machen bis ich wirklich muss.
Auch mit dem Plakettenwahn warte ich bis ich keine Wahl habe.....und dann bekomme ich nach deutschem Recht die Rote, die Gelbe oder evtl. die Grüne.....das ist ebend deutsche Rechtssprechung.

Werner,
der jetzt mit Maria und lecker Rotwein an den Rhein fährt, und da verboten übernachtet, da ich nicht mehr fahren darf? Was sagt das deutsche Recht dazu???

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ps.:

wernerbottro @, Saturday, 21.06.2008, 15:03 (vor 6467 Tagen) @ wernerbottro

ab 2000 war die Gasprüfung zwingend erforderlich. Das mit den 10 Jahren Brennkammertausch wird wohl auch schon vorher nütig gewesen sein.

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Keine Betriebserlaubnis - kein Versicherungsschutz.

Gerd aus Aachen, Sunday, 22.06.2008, 17:44 (vor 6466 Tagen) @ wernerbottro

Richtig so, Werner!!!:-) ;-) biggrin.png" alt=":-D" />

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460,-€ inklusive Ein- & Ausbau & Instandsetzung bei´m Bosch-Dienst

Lutz, Sunday, 22.06.2008, 18:41 (vor 6466 Tagen) @ Andreas

Das mit den 800€ ist falsch. Das ist nur Dummenfang damit sie dir eine Neue andrehen künnen für teuer Geld. Den Betrag kann ich mit Rechnung belegen. MfG, Lutz

Neuer Wärmetauscher
mit Einbau mindestens 800 Euronen. Komplett-Neu mind.
1500. Jetzt im Sommer sind die Dinger wieder im Angebot.

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Das Problem wird sein.....

unbekannt, Monday, 23.06.2008, 06:44 (vor 6465 Tagen) @ Lutz

das für viele Standheizungen, wie zb der Webasto HL24D keine Brennkammern mehr zu erwerben sind!! Ich hatte vor 2 Jahren das Happening! Webasto hat die Produktion der Brennklammern vor 4 Jahren eingestellt!
Also was tun?? Wir haben uns dann mit dem Verkäufer geeinigt, dass er eine neue einbauen lassen musste (war ein Händler) Kostenpunkt inkl Einbau 2300€!!
Bye the way, ich habe die alte Heizung noch liegen, wer sie erwerben will.... nur zu! Baujahr 1993 lt. Vorbesitzer hüchstens 10 Mal angehabt! frown.png" alt=":-(" />

Gruß DER Olli

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460,-€ inklusive Ein- & Ausbau & Instandsetzung bei´m Bosch-Dienst

Gerd aus Aachen, Monday, 23.06.2008, 11:22 (vor 6465 Tagen) @ Lutz

Hallo Lutz,

kannst du mir mal die Adresse von dem Händler zukommen lassen?

Danke.

Gruß
Gerd

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460,-€ inklusive Ein- & Ausbau & Instandsetzung bei´m Bosch-Dienst

Lutz, Wednesday, 25.06.2008, 08:13 (vor 6463 Tagen) @ Gerd aus Aachen

Hallo Gerd,
Schlechte Nachrichten. Der Mann vom Boschdienst hat seit 31.Mai den wohlverdienten Ruhestand angetreten. Es war hier im Nachbarort tätig. (Raunheim, Rhein/Main)
So groß werden doch die Untersiede nicht sein, denke ich.
Im Grunde habe ich die Heizung nur ein einziges mal zur Probe angehabt. Mittlerweile zündet das gute Stück nicht mehr. Was solls. Wenn die Zeit abgelaufen ist, fliegt die Heizung raus und gut. MfG, Lutz

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460,-€ inklusive Ein- & Ausbau & Instandsetzung bei´m Bosch-Dienst

Gerd aus Aachen, Thursday, 26.06.2008, 07:30 (vor 6462 Tagen) @ Lutz

Hallo Lutz,

danke für die Info.

Gruß
Gerd

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10 Jahres-Wechsel-frist für Luft-Wärmetauscher lt. StVZO

wernerbottro @, Saturday, 21.06.2008, 08:41 (vor 6467 Tagen) @ Gerd aus Aachen

» Hallo Gerd,

wenn ich mich Recht erinnere, hat der Käufer meiner damaligen Benzinheizung aus dem T3 Dehler, so um die 200 Euro dafür bezahlt. Ob Du dann aber ein Siegel mit E1 Kennzeichnung hast, oder nur für weitere 10 Jahre, weiß ich nicht.

Eure, da ihr eher in den Süden fahrt, dürfte sehr lange halten. Diese Brennkammen (Wärmetauscher) wird erst nach langem Gebrauch dünner und dann irgendwann undicht. Dann natürlich große Gefahr.

Gruss Werner

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Tauschpflicht ist Bestandteil für die ABE des Fahrzeugs.

Andy-Opti 5.4 Syncro, Monday, 23.06.2008, 07:46 (vor 6465 Tagen) @ Gerd aus Aachen

Hallo Gerd,

nach TÜV-Aussage handelt es sich hierbei um einen erheblichen Mangel,
so daß der Austausch der Brennkammer bindend ist - ansonsten kein TÜV.

Wichtig ist zudem, da das Fahrzeug nicht den Bestimmungen entspricht,
das damit auch die ABE hinfällig ist und somit auch kein Versicherungsschutz
besteht.
Optionen: Brennkammer wechseln lassen oder Heizung ausbauen bzw. stilllegen
(Kraftstoffzufuhr ausbauen, Kabelstrang und Bedienteil ausbauen) und ggf.
austragen lassen.

Meine/Unsere Gesundheit bei laufender Standheizung über Nacht ist mir
wichtiger als jeder Eurobetrag, denn ich müchte am nächsten Morgen auch
wieder aufwachen !

Kosten für den Brennkammertausch sind sehr unterschiedlich, aber zur Zeit
gibt es wohl Lieferprobleme ?! 800,00 Euro sind aber nach Preisrecherche
eher das untere Ende.

Eine Autorisierung seitens Ebersbächer nur zur Durchsicht soll keine Firma
mehr haben.

Gruß, Andy

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Tauschpflicht ist Bestandteil für die ABE des Fahrzeugs.

unbekannt, Monday, 23.06.2008, 08:29 (vor 6465 Tagen) @ Andy-Opti 5.4 Syncro

Genauso sehe ich das auch!
Was nützt der schünste Dehler, wenn man sich darin beerdigen lassen kann!!
Gesundheit geht vor! Deshalb sollte man nicht an dieser Sache sparen!!!
In diesem Sinne
Olli

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Warum hast du diesen Thread aufgemacht; persoenliches Interesse?

Gerd_Krug ⌂ @, Bielefeld, Monday, 23.06.2008, 12:22 (vor 6465 Tagen) @ Andy-Opti 5.4 Syncro

Hallo Andreas,

du schreibst doch sonst hier nichts Substantielles; da frage ich mich: Gibt es einen speziellen Grund fuer dein Posting der Eberspaecher-Pressemitteilungen?
Die Tatsachen sind klar: Zwischen ca. 1975 und 2003 war (nur) in Deutschland ein Gesetz gueltig, nachdem nach 10 Jahren ohne jede weitere (immerhin schon damals moegliche) Brennkammerueberpruefung die Brennkammern bestimmter Eberspaecher- und Webastoluftheizungen ausgetauscht werden mussten. Und - seitdem Ersatzbrennkammern nicht mehr produziert wurden - stattdessen die gesamte Heizung stillzulegen sei. Und zur Prueforganisation war der TUEV bestimmt worden, weil ja die Fahrsicherheit bei ueber 10 Jahre alten Brennkammern per deutschem Gesetz nicht mehr gewaewhrleistet ist. CO-Warner oder aehnliche Ersatzvornahmen helfen da nix.
Nachdem die EG dieses nur fuer Deutschland gueltige Gesetz 2003 gekippt hatte, gilt es also fuer alle zwischen 1975 und 2002 eingebaute Heizungen.

Warum also hast du JETZT diesen Thread aufgemacht? Objektive Gruende dafuer sind mir nicht ersichtlich [image]

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Bedingt durch die EU-Harmonisierung stille Hoffnung einer Änderung ...

Andy-Opti5.4 Syncro, Monday, 23.06.2008, 13:14 (vor 6465 Tagen) @ Gerd_Krug

Hallo Gerd,

sorry - aber leider verfügen nicht alle Dehler-Fahrer (mich eingenommen)
über ein solches exorbitantes Fachwissen, wie Du es verinnerlicht hast.

Aufgrund meines aktuellen TÜV-Problems und der vielen Gerüchte zu diesem
Thema (in allen Foren) wollte ich nur mal eine Zusammenfassung (Nachfragen
bei Webasto, Eberspächer und TÜV Nord) schreiben.

Ich hatte die stille Hoffnung, daß durch die EU-Harmonisierung sich hier
etwas getan hätte - aber leider nicht.

Habe dann in diesem Forum (virtueller Ort, wo Meinungen untereinander
ausgetauscht werden künnen, Fragen gestellt und beantwortet werden künnen)
meine Ergebnisse mitteilen wollen.

An der beitragsstarken kontroversen Diskussion ist allerdings erkennbar,
daß dieses Thema noch nicht für alle geklärt ist bzw. war.

Gruß, Andreas

P.S. Nachfolgend ein \"unmoralisches\" Angebot:
[image][image]

» Hallo Andreas,
»
» du schreibst doch sonst hier nichts Substantielles; da frage ich mich:
» Gibt es einen speziellen Grund fuer dein Posting der
» Eberspaecher-Pressemitteilungen?
» Die Tatsachen sind klar: Zwischen ca. 1975 und 2003 war (nur) in
» Deutschland ein Gesetz gueltig, nachdem nach 10 Jahren ohne jede weitere
» (immerhin schon damals moegliche) Brennkammerueberpruefung die
» Brennkammern bestimmter Eberspaecher- und Webastoluftheizungen
» ausgetauscht werden mussten. Und - seitdem Ersatzbrennkammern nicht mehr
» produziert wurden - stattdessen die gesamte Heizung stillzulegen sei. Und
» zur Prueforganisation war der TUEV bestimmt worden, weil ja die
» Fahrsicherheit bei ueber 10 Jahre alten Brennkammern per deutschem Gesetz
» nicht mehr gewaewhrleistet ist. CO-Warner oder aehnliche Ersatzvornahmen
» helfen da nix.
» Nachdem die EG dieses nur fuer Deutschland gueltige Gesetz 2003 gekippt
» hatte, gilt es also fuer alle zwischen 1975 und 2002 eingebaute
» Heizungen.
»
» Warum also hast du JETZT diesen Thread aufgemacht? Objektive Gruende
» dafuer sind mir nicht ersichtlich
» [image]

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Trotz EU-Harmonisierung nicht die geringste Hoffnung.

Gerd_Krug ⌂ @, Bielefeld, Monday, 23.06.2008, 13:57 (vor 6465 Tagen) @ Andy-Opti5.4 Syncro

Hallo Andreas,

zur NEMO-Brennkammerueberpruefung mein kleines Erlebnis:

Ich hatte 2002 diese Neulackierung mit neuem Termin-Aufkleber in Krefeld machen lassen. 2005 ritt mich beim TUEV der Teufel: Ich wies den Pruefer auf das NEMO-Schild hin mit Gueltigkeit bis 2012. Der grinste mich nur freundlich an und sagte woertlich: \"Auch wir beim TUEV haben Internet, diese Faelschungen kennen wir alle\".
Den TUEV bestand ich natuerlich ohne Nachbesserungen.

2006 nun war mir jene Brennkammer trotzt CO-Warner zu suspekt geworden; ich erstand eine niegelnagelneue, ungebrauchte Heizung des Baujahres 1994. Vor dem Einbau fuhr ich damit zum hiesigen TUEV mit der Bitte dessen Neuheit vor dem Einbau zu bescheinigen. Reaktion des TUEV-Menschen: \"Heizungsbrennkammern interessieren uns nicht, da ist nichts relevant\".
Die Heizung wurde eingebaut (teils vom hiesigen Boschdienst, da wir den fuer diese neueste Heizungsvariante zutreffenden Schaltplan nirgends fanden). Fuer evtl. TUEV-Pruefungen hielt ich die Bescheinigung des Verkaeufers bereit, sie zum Ersteinbau 2006 verkauft zu haben. Aber Pustekuchen: Der GTUE-Mensch hatte kein Interesse an der Heizung. Er fragte erst garnicht.

Nun habe ich im naechsten Jahr wieder TUEV-Termin! Mal sehen, ob\'s diesmal wieder klappt. Worauf wuerdest du wetten [image] [image]

Das zu meinen reichlichen Brennkammererfahrungen! D_Profi

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@ Andreas.

Gerd aus Aachen, Monday, 23.06.2008, 17:22 (vor 6465 Tagen) @ Gerd_Krug

Hallo andreas,

ich finde gut, dass du uns informierst. Allerdings habe ich mich auch schon gefragt, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt (die Frage hast du bereits beantwortet). werde mir auf jeden fall mal ein paar Gedamken zur Heizung machen. wenn es bezahlbar ist, überlege ich, eine gasheizung einbauen zu lassen. Die Eberspächer ist mir eh zu laut. Hast du (oder natürlich auch andere) Infos über Müglichkeiten und Preise?

Gruß
Gerd

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Stimmt, Andreas arbeitet jetzt nämlich bei Webasto oder war es Ebersb.

unbekannt, Monday, 23.06.2008, 16:45 (vor 6465 Tagen) @ Gerd_Krug

Kann mir nicht vorstellen, dass Andreas aus diesem Beitrag persünliches zieht! Super Unterstellung!!

@Andreas: oder hast du den Beruf gewechselt? biggrin.png" alt=":-D" />

@All: aber mal ganz was anderes und somit kann ich Andreas voll zustimmen!
Habe meine Bus heute zu meiner Werkstatt des Vertrauens gebracht zwecks Inspektion, TÜV und AU Abnahme. Der Meister ist nicht mit Wohnmobilen vertraut, sondern nur reiner Techniker! Ruft mich jedenfalls gegen Mittag an und fragt nach der Bescheinigung über die Erneuerung der Brennkammer und der Gasüberprüfung! Antwort von mir, Standheizung ist neu gekommen im Juli 2007, Gasprüfung habe ich vergessen zu machen. Auf meine Frage, was den TÜV denn das zu interessieren hat, antwortete er: diese beiden Prüfungen sind TÜV-Relevant wenn die nicht durchgeführt worden sind, wird der Bus keinen TÜV bekommen!! Ahja, nun scheint ja alles dann zu dem Thema geklärt worden zu sein! Oder ist TÜV,Dekra und wie sie ale heißen unterschiedlicher Natur Seitens bestehen ohne Wechseln der Brennkammer?
Gruß DER Olli

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Stimmt, Andreas arbeitet jetzt nämlich bei Webasto oder war es Ebersb.

Gerd aus Aachen, Monday, 23.06.2008, 17:19 (vor 6465 Tagen) @ unbekannt

Hallo Olli,

spätestens seit den Umweltplaketten ist mir klar, dass jeder sein eigenes Süppchen kocht. Den einen Prüfer interessiert es, den anderen nicht. So ist das leider (oder zum Glück - Sie haben drei Versuche frei).

Gruß Gerd

P.S.: Die Gasprüfung halte ich auch für sinnvoll, und bezahlbar ist sie auch. Eine Prüfung der Brennkammer hielte ich eventuell auch für sinnvoll, sogar den Tausch, wären wir mal wieder nicht das einzige Land, das so etws vorschreibt.

ann mir nicht vorstellen, dass Andreas aus diesem Beitrag persünliches
» zieht! Super Unterstellung!!
»
» @Andreas: oder hast du den Beruf gewechselt? biggrin.png" alt=":-D" />
»
» @All: aber mal ganz was anderes und somit kann ich Andreas voll
» zustimmen!
» Habe meine Bus heute zu meiner Werkstatt des Vertrauens gebracht zwecks
» Inspektion, TÜV und AU Abnahme. Der Meister ist nicht mit Wohnmobilen
» vertraut, sondern nur reiner Techniker! Ruft mich jedenfalls gegen Mittag
» an und fragt nach der Bescheinigung über die Erneuerung der Brennkammer
» und der Gasüberprüfung! Antwort von mir, Standheizung ist neu gekommen im
» Juli 2007, Gasprüfung habe ich vergessen zu machen. Auf meine Frage, was
» den TÜV denn das zu interessieren hat, antwortete er: diese beiden
» Prüfungen sind TÜV-Relevant wenn die nicht durchgeführt worden sind, wird
» der Bus keinen TÜV bekommen!! Ahja, nun scheint ja alles dann zu dem Thema
» geklärt worden zu sein! Oder ist TÜV,Dekra und wie sie ale heißen
» unterschiedlicher Natur Seitens bestehen ohne Wechseln der Brennkammer?
» Gruß DER Olli

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Stimmt, Andreas arbeitet jetzt nämlich bei Webasto oder war es Ebersb.

Gerd_Krug ⌂ @, Bielefeld, Tuesday, 24.06.2008, 10:47 (vor 6464 Tagen) @ unbekannt

» Kann mir nicht vorstellen, dass Andreas aus diesem Beitrag persünliches
» zieht! Super Unterstellung!!

Naja, einen alten Eberspächer-Pressetext in mehreren Foren zu verbreiten ohne ihn als solchen mit Zitierquelle zu kennzeichnen, das gefaellt mir irgendwie nicht wirklich. Mit solcher Art \"Information\" koennte man muehelos das Internet zumuellen.

Da ist deine Aussage, ein Kfz-Meister habe gemeint der TUEV sei betroffen, doch schon etwas relevanter.

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naja schaun wir mal, ob mein Bus wegen der fehlenden Gas-Prüfung

unbekannt, Tuesday, 24.06.2008, 11:28 (vor 6464 Tagen) @ Gerd_Krug

durchgefallen ist oder bestanden hat! Hole ihn in 2 Stunden ab, da werde ich schlauer sein und evtl. die ganze Welt um das Prüfen von Fahrzeugen noch weniger verstehen!
@Gerd: das I-Net ist doch schon zugemüllt!
Gruß Olli

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Stimmt, Andreas arbeitet jetzt nämlich bei Webasto oder war es Ebersb.

Gerd aus Aachen, Tuesday, 24.06.2008, 14:40 (vor 6464 Tagen) @ Gerd_Krug

Hallo Gerd,

es ist unglaublich, aber es war letzlich schon so, und jetzt schon wieder. Ich muss dir irgenwie zustimmenbiggrin.png" alt=":-D" /> :-) :-P .

LG
Gerd ohne Gartenlaube

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Muss man net verstehen, oder??

unbekannt, Wednesday, 25.06.2008, 05:50 (vor 6463 Tagen) @ Gerd aus Aachen

So, der TÜV-Sachverständige sagte mir gestern Nachmittag:
eine vorhandene Standheizung muss den Brennkammertausch vollzogen haben, ansonsten wird der Bus kein TÜV bekommen! Was nun andere Institutionen machen kann er nur erahnen, es ist ihm aber auch egal! Der Brennkammertausch entfällt, wenn die Standheizung nach 2003 eingebaut wurde (komisch meine ist von 2007). Ich glaube es ist sich keiner so richtig sicher was richtig geprüft werden soll!
Aber was ich immer zu bedenken gebe, denkt an Eure und die Sicherheit Euer Kinder. Mit einer undichten Brennkammer ist nicht zu spaßen! An allen Dingen kann gespart werden, aber an einem Brennkammerwechsel mit Sicherheit nicht!

Oder fahrt ihr auch mit angerissenen Gurten durch die Gegend??

Gruß Olli

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Nee. is en Insidergag

Gerd aus Aachen, Thursday, 26.06.2008, 07:30 (vor 6462 Tagen) @ unbekannt

» So, der TÜV-Sachverständige sagte mir gestern Nachmittag:
» eine vorhandene Standheizung muss den Brennkammertausch vollzogen haben,
» ansonsten wird der Bus kein TÜV bekommen! Was nun andere Institutionen
» machen kann er nur erahnen, es ist ihm aber auch egal! Der
» Brennkammertausch entfällt, wenn die Standheizung nach 2003 eingebaut
» wurde (komisch meine ist von 2007). Ich glaube es ist sich keiner so
» richtig sicher was richtig geprüft werden soll!
» Aber was ich immer zu bedenken gebe, denkt an Eure und die Sicherheit Euer
» Kinder. Mit einer undichten Brennkammer ist nicht zu spaßen! An allen
» Dingen kann gespart werden, aber an einem Brennkammerwechsel mit
» Sicherheit nicht!
»
» Oder fahrt ihr auch mit angerissenen Gurten durch die Gegend??
»
» Gruß Olli

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Habe ich auch nicht anders erwartet!!

unbekannt, Thursday, 26.06.2008, 09:19 (vor 6462 Tagen) @ Gerd aus Aachen

..

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Dekra und GTÜ behaupten das Gegenteil

dirk und Moritz @, Tuesday, 24.06.2008, 10:55 (vor 6464 Tagen) @ Andy-Opti 5.4 Syncro

Hallo,

die Aussagen sind sehr widersprüchlich. Mein Freund von der GTÜ sagt eindeutig, das diese 10 Jahres Regel nicht interessiert, er prüft nach seinen Vorgaben, da steht nichts von Standheizung oder Gasprüfung. Er prüft nur die Verkehrssicherheit und dieses Teil heißt Standheizung. (O-Ton) Ich habe deshalb bei der Dekra nachgefragt, auch den Prüfer interessieren die beiden Sachen nicht und sieht keinen Zusammenhang zur Verkehrssicherheit.

Den Versicherungsschutz verliert man nur, wenn Teile verändert worden sind, die ursächlich am Unfall beteiligt sind.

Das andere Thema ist deine Gesundheit und das Restrisiko, was Du eingehen willst. Meine Standheizung läuft nie in der Nacht, nach 20 Jahren sieht die Brennkammer innen aus wie neu, besser wird die durch einen Tausch auch nicht.

Dirk und Moritz

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Neuer TÜV + neue Brennkammer = 872,00 Euro inkl. All.

Andy-Opti5.4 Syncro, Thursday, 26.06.2008, 10:00 (vor 6462 Tagen) @ Andy-Opti5.4 Syncro

.

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