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Gasschlauch T3 - Dehler Forum

Gasschlauch T3

kb1698, Monday, 22.06.2009, 17:32 (vor 6102 Tagen)

Hallo!
Heute war ich beim TÜV und hab mich mal wieder schwarz geärgert! Zu dem ganzen Motor und Feinstaubtheater jetzt noch diverse andere Geschichten!
Nur weil der T3 zwei Jahre im Ausland lief und ich ihn jetzt vom Büro- zum Wohnmobil umschreiben müchte hat der Mensch dort jetzt Begutachtet, als ob ich ein vüllig neues Fahrzeug entworfen hätte, dabei ist es doch seit 22 Jahren unverändert und damals so in Serie gebaut worden! Da kamen dann so Sprüche wie \"jaaaa... künnte man auch als Womo auffassen, ist zwar nicht so komfortabel, wie man das sonst so hat...\" Nachdem ich also alles vorgeführt hatte und er sämtliche Maße und Gewichte neu aufgenommen hatte, gab es dann unter den Prüfern eine Riesendiskussion und Vorschrifts Wälzerei wegen des Kochers:
Bei meinem ersten Profi hieß es immer, er brauche keine Gasprüfung, weil kein festes System vorliegt, sondern nur die kleine blaue Flasche, die mit flexiblem Schlauch mit dem Kocher verbunden ist. Jetzt regen die sich genau darüber auf, da der Schlauch länger als 40cm ist. Es geht also nicht mal um die Gasprüfung, sondern ich soll erst noch eine starre Leitung verlegen! Schläuche über 40cm sind somit nur an Wohnanhängern im Deichselkasten erlaubt, also außerhalb des eigentlichen Fahrzeugs. Außerdem haben sie noch bemängelt, daß direkt über der Kochstelle kein zu üffnendes Fenster vorhanden ist, was so auch nicht erlaubt sei.
Hat einer von Euch noch dieses gelbe Heft für die Gasprüfung, wo die Erstabnahme vermerkt ist? Sonst weiß ich mir keinen Rat mehr...
Viele Grüße,
Frederik

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Gasschlauch T3

Thomas ⌂, Monday, 22.06.2009, 18:03 (vor 6102 Tagen) @ kb1698

Hallo Frederik,
bau den Kocher doch aus, ein Bürofahrzeug braucht ja nicht zwingend einen Kocher.

Gruß Thomas

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Gasschlauch T3

kb1698, Monday, 22.06.2009, 19:11 (vor 6102 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas!
Danke für die Antwort, aber Du hast mich falsch verstanden:
Mir geht es gerade um die Wohnmobilzulassung, Bürofzg. steht jetzt im Brief!
Laut Finanzamt macht es steuerlich keinen Unterschied, alle SoKfz. werden gleich behandelt, aber es gibt wesentlich bessere Versicherungstarife mit WoMo-Eintrag.
Gruß,
Frederik

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Gasschlauch T3

ingo, Monday, 22.06.2009, 22:38 (vor 6102 Tagen) @ kb1698

» Hallo!

der hatte mich auch geärgert ,leider ist seit letzten jahr die Gasprüfung pflicht,hatte vorher 20 jahre keiner was von wissen wollen also ich wie immer Auto in die Werkstatt und einmal Tüv bitte,wollte ich dann am Nachmittag abholen und denk ich guck nicht richtig ,\"\"KEINE Plakette KFZ hat schwerwiegende Mängel,.
ich wassss !!!!!!,
Meister: Gasprüfung fehlt sonst alles bestens.

Habe dann einen sauteuren neuen Druckregler gekauft und den schlauch zur Flasche und bin dann zu einem Campingfritzten gefahren der dann die Gasabnahme ohne Probleme gemacht hat.

Also versuch doch die Abnahme nicht beim Tüv zu machen, sondern woanders ,
dann kann der Tüv auch nichts wollen. Hatte wohl einen schlechten tag!!!

GRUß INGO

» Heute war ich beim TÜV und hab mich mal wieder schwarz geärgert! Zu dem
» ganzen Motor und Feinstaubtheater jetzt noch diverse andere Geschichten!
» Nur weil der T3 zwei Jahre im Ausland lief und ich ihn jetzt vom Büro- zum
» Wohnmobil umschreiben müchte hat der Mensch dort jetzt Begutachtet, als ob
» ich ein vüllig neues Fahrzeug entworfen hätte, dabei ist es doch seit 22
» Jahren unverändert und damals so in Serie gebaut worden! Da kamen dann so
» Sprüche wie \"jaaaa... künnte man auch als Womo auffassen, ist zwar nicht
» so komfortabel, wie man das sonst so hat...\" Nachdem ich also alles
» vorgeführt hatte und er sämtliche Maße und Gewichte neu aufgenommen hatte,
» gab es dann unter den Prüfern eine Riesendiskussion und Vorschrifts
» Wälzerei wegen des Kochers:
» Bei meinem ersten Profi hieß es immer, er brauche keine Gasprüfung, weil
» kein festes System vorliegt, sondern nur die kleine blaue Flasche, die mit
» flexiblem Schlauch mit dem Kocher verbunden ist. Jetzt regen die sich genau
» darüber auf, da der Schlauch länger als 40cm ist. Es geht also nicht mal um
» die Gasprüfung, sondern ich soll erst noch eine starre Leitung verlegen!
» Schläuche über 40cm sind somit nur an Wohnanhängern im Deichselkasten
» erlaubt, also außerhalb des eigentlichen Fahrzeugs. Außerdem haben sie
» noch bemängelt, daß direkt über der Kochstelle kein zu üffnendes Fenster
» vorhanden ist, was so auch nicht erlaubt sei.
» Hat einer von Euch noch dieses gelbe Heft für die Gasprüfung, wo die
» Erstabnahme vermerkt ist? Sonst weiß ich mir keinen Rat mehr...
» Viele Grüße,
» Frederik

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Gasschlauch T3

yvan k, Tuesday, 23.06.2009, 10:41 (vor 6101 Tagen) @ kb1698

Hi,

die drehen sich die Vorschriften, wie es Ihnen recht ist... das kann ich nur bestätigen. Bei mir auch hat der Charlie dieses Jahr seine allererste Gas-Plakette nach 20 Jahren bekommen.

Der GOK-Regler war 10 Jahre zu alt -> gewechselt -> 50 EUR
Schlauch aus der Gasflasche habe ich vor 4 Jahren gewechselt, der war noch ok.
Ein Absperrventil hat gefehlt -> Leitung unter dem Kocher abgekürzt, Absperrhahn mit Schneidringen selber eingebaut -> 30 EUR an Kleinteile
Schlauch zum Kocher war Original. Sicherheitshalber gewechselt... Original war der Schlauch 60cm lang. So einer gab\'s aber nicht auf Lager, also einen 80cm-langen genommen... Was war bei dir mit dieser 40cm-Regelung?

Anschließend Gas-Prüfung (Drucktest und Funktionsprüfung der eingebauten Sicherheitsventilen am Kochfeld), Erstellung einer gelben Bescheinigung... Alles in allem hat mir der Spaß 160 EUR gekostet.

Gruß, Yvan.

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Gasschlauch T3

2+2, Monday, 27.07.2009, 22:28 (vor 6067 Tagen) @ kb1698

Moin,

also keine Panik so lief es bei mir ab. Ich zum TÜV meines Vertrauens, er schaut auf Heck und sagt mach mal erst die Gasprüfung. Ich dann zum Campingladen und nach Prüfung das die 20 Jahren alten beiden Gasschläuche mal ausgetauscht werden sollten und ein neuer Regler herbei muss die Dinger für knapp 30 Euro gekauft und eingebaut. Dann vom Camping Fritzen abdrücken lassen und dann gabs schon die Gasplakete. Das ganze Gelumpe meinem TÜV Fritzen vorgelegt und schon war alles easy. Wenn sich irgendein Heini beim TÜV blüd anstellt, da würde ich zur DEKRA fahren und umgekehrt.
Viel Erfolg noch und lass dich nicht vom TÜV unterkriegen.

CU 2+2

» Hallo!
» Heute war ich beim TÜV und hab mich mal wieder schwarz geärgert! Zu dem
» ganzen Motor und Feinstaubtheater jetzt noch diverse andere Geschichten!
» Nur weil der T3 zwei Jahre im Ausland lief und ich ihn jetzt vom Büro- zum
» Wohnmobil umschreiben müchte hat der Mensch dort jetzt Begutachtet, als ob
» ich ein vüllig neues Fahrzeug entworfen hätte, dabei ist es doch seit 22
» Jahren unverändert und damals so in Serie gebaut worden! Da kamen dann so
» Sprüche wie \"jaaaa... künnte man auch als Womo auffassen, ist zwar nicht
» so komfortabel, wie man das sonst so hat...\" Nachdem ich also alles
» vorgeführt hatte und er sämtliche Maße und Gewichte neu aufgenommen hatte,
» gab es dann unter den Prüfern eine Riesendiskussion und Vorschrifts
» Wälzerei wegen des Kochers:
» Bei meinem ersten Profi hieß es immer, er brauche keine Gasprüfung, weil
» kein festes System vorliegt, sondern nur die kleine blaue Flasche, die mit
» flexiblem Schlauch mit dem Kocher verbunden ist. Jetzt regen die sich genau
» darüber auf, da der Schlauch länger als 40cm ist. Es geht also nicht mal um
» die Gasprüfung, sondern ich soll erst noch eine starre Leitung verlegen!
» Schläuche über 40cm sind somit nur an Wohnanhängern im Deichselkasten
» erlaubt, also außerhalb des eigentlichen Fahrzeugs. Außerdem haben sie
» noch bemängelt, daß direkt über der Kochstelle kein zu üffnendes Fenster
» vorhanden ist, was so auch nicht erlaubt sei.
» Hat einer von Euch noch dieses gelbe Heft für die Gasprüfung, wo die
» Erstabnahme vermerkt ist? Sonst weiß ich mir keinen Rat mehr...
» Viele Grüße,
» Frederik

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