ABE für Lederlenkrad Optima 4.7. für TÜV - wer kann helfen?
letzte woche war ich mit meinem dehler optima 4.7. BJ 1993 (kein Airbag - original Dehler-Lederlenkrad) beim tüv.
der prüfer hat \"geringe mängel\" beanstandet, begründung: \"lenkrad/lenker: ABE nicht vorgelegt, evtl. eintrag nach § 19(3)/21 StVZO erforderlich. bitte prüfbericht und fz-brief vorlegen.\" das lenkrad sei kein originalteil. und es passe nicht zur bereifung, die drauf sei...
der tüvprüfer habe nur ein auge zugedrückt und die plakette erteilt, weil er in eile war.
er hat das lenkrad moniert, weil es eingetragen sein und eine betriebsgenehmigung haben müsste. aber das lenkrad ist doch schon immer im bus verbaut und müsste daher eingetragen sein bzw. müsste eine genehmigung vorliegen.
wer kann mir mit einer ABE für das lenkrad weiterhelfen?
ganz liebe grüße,
matthias