» » Hallo liebe Dehlergemeinde.
» » Ich war heute morgen beim Tüv um mir meinen neuen Motor eintragen zu
» » lassen.
» » Eigentlich kein Problem, hab
» Schreib ihn um auf Auto oder Wohnmobil, dann geht das wieder. Bei mir
» war\'s nicht der TÜV, der hatte kein Problem, sondern auf der
» Zulassungsstelle haben die Jungs den Terz gemacht. 64,5Jähriger Beamter,
» der Dir sämtliche $$ auswendig (und zwar im Wortlaut, richtig!!!) zitieren
» konnte ...
»
» Hatte das gleiche Thema bzgl. Büromobil, hab nach ner 4 Monatigen
» Recherche mit ADAC das Thema dann durch Kaltverformung gelüst ...
»
» Das Dingens ist, daß dieser Fahrzeugtyp zur damaligen Zeit für
» \"Spezial-Besteuerung\" sorgte, die dann irgendwann später wieder unter den
» Tisch verschwand.
»
» Der ADAC hat NICHTS gefunden, das meinen Anspruch auf Eintragung mit
» Schadstoffklasse bestätigt hätte, da die ganzen Regelungen bzgl. der
» Einstufung der Schadstoff-Thematik immer nur von den AUTO bzw. WOHNMOBILEN
» redeten ... Sonderkfz Büromobil fällt da unter den Tisch.
»
» Der ADAC hier (Bayern.) meinte damit, selbst wenn ich einen finde, der
» identisch eingetragen ist, dann habe ich mit Sonderkfz Büromobil a) noch
» keinen Anspruch und b) künnte es passieren, daß das ein Eigentor werden
» künnte ... (nicht für mich ..).
»
» Damit war damals mein Dehler OHNE Schadstoffklasse eingetragen worden
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»
» peb
Hi Peb,
in deinem Fall hürt sich das ja nicht so toll an. Also generell hat man den Anspruch darauf, wenn der MV Motor einen Aktivkohlefilter hat. VW bestätigt dir auch die umschlüsselung, wenn diese Kriterien erfüllt sind. Das mit dem SonderKfzBüro sollte eigentlich seit 2005 kein Problem mehr darstellen, weil diese Fahrzeuge wie PKW besteuert werden. Habe noch ein Gutachten ausm Netz gezogen über eine Umschlüsselung von \"03\" auf \"01\". Dies macht wohl anstandslos der TÜV Nürnberg! (Wäre ich mal nach Nürnberg gefahren statt nach Erlangen....) wie dem auch sei, es bezieht sich auf einen T3 mit MV Motor und geregeltem KAT! Da nun mal ein Dehler wie ein PKW behandelt wird, sollte es beim Amt keine Probleme machen. Falls es Hart auf Hart kommen sollte, dann den Dehler als PKW umschreiben lassen, weil WOMO ist in den Steuern hüher. Der KLR bezieht sich nur auf die Schlüsselnummer \"01\" und somit keine berechtigung auf euro2 mit \"03\".
Desweiteren kommt noch hinzu das Automatik überhaupt keine Chance hat, aber wer guckt schon in die ABE rein und das Getriebe ist weder im Brief noch im SChein erwähnt...
Gruß,
Sammy
VW-2009/12-XXXXXX
Umschluesselung
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
vielen Dank fuer Ihre
.
Sollte Ihr Fahrzeug mit einem Motor mit dem Motorkennbuchstaben MV und einem
Aktivkohlebehaelter ausgestattet sein, dann
bestaetigen wir Ihnen gemaess den folgenden nationalen Genehmigungsnummern die
Einhaltung der Grenzwerte der Anlage XXIII:
Fuer Fahrzeuge mit Frontantrieb: Kraftfahrtbundesamt (KBA) Seite 87
Fuer Fahrzeuge mit Allradantrieb: : Kraftfahrtbundesamt (KBA) Seite 86
Fuer weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
Ihre Volkswagen Nutzfahrzeuge Kundenbetreuung
Volkswagen AG
38436 Wolfsburg
Tel +49 (0) 800 8655792436
Fax +49 (0) 800 3298655792436
Mail to kundenbetreuung@volkswagen.de
Homepage http://www.volkswagen.de
Gruß Rainer