2 Jahre Tüv
Hi,
kommt meines Erachtens auf das Baujahr an.
Wikipedia schreibt dazu:\"In Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1991 erstzugelassene Autos mit einer Hüchstgeschwindigkeit über 60 km/h und ihre Anhänger mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. Andere Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Traktoren, Motorräder) und Anhänger unter 60 km/h dürfen mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein. Bei Altfahrzeugen ist eine Nachrüstung nicht erforderlich.\"
Gruß Volker