2 Jahre Tüv

vopo, Wednesday, 25.08.2010, 05:05 (vor 5674 Tagen) @ Ullibulli

Hi,
kommt meines Erachtens auf das Baujahr an.

Wikipedia schreibt dazu:\"In Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1991 erstzugelassene Autos mit einer Hüchstgeschwindigkeit über 60 km/h und ihre Anhänger mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. Andere Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Traktoren, Motorräder) und Anhänger unter 60 km/h dürfen mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein. Bei Altfahrzeugen ist eine Nachrüstung nicht erforderlich.\"

Gruß Volker

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