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brennkammer standheizung - Dehler Forum

brennkammer standheizung

yeti, Saturday, 11.12.2010, 12:27 (vor 5566 Tagen)

hallo dehlerjünger,

kann einer eine definitive aussage treffen, ob das erneuern der brennkammer der standheizung aller 10 jahre für die erteilung der hu (tüv) notwendig ist, oder nicht? und wie wird der nachweis geführt, wenn das teil schon erneuert wurde?

grüße vom yeti

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brennkammer standheizung

unbekannt, Tuesday, 14.12.2010, 11:05 (vor 5563 Tagen) @ yeti

Hi,

ich verweise immer auf die EU-Gesetzgebung.

Bisher ohne Probleme !

Gruß Volker

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brennkammer standheizung

Thomas L., Tuesday, 14.12.2010, 16:06 (vor 5563 Tagen) @ yeti

Moin Yeti,

bei den Eberspächer B2 und D2 und ähnlichen aus diesem Hause ist ein Wechsel definitv alle 10 Jahre Pflicht. Hier geht Herstellervorschrift vor dem vielzitierten EU Gesetz.
Wenn sie nicht gewechselt wird erlischt die Betriebserlaubnis dieses Geräts und damit wohl strenggenommen auch die des Fahrzeugs.
Analog etwa zu einem nicht eingetragenen Lenkrad oder so.

Der Nachweis wird über ein Typenschild mit dem Austauschdatum welches am Gerät angebracht wird geführt. Ausserdem gibts im Zweifelsfall ja zumindest ne Rechnung über die Brennkammer oder besser über den kompletten Tausch.

Hintergrund der Aktion ist laut Eberspächer, daß mit der Erstinbetriebnahme in der Brennkammer ein \"Giftkoktail\" entsteht, der im dümmsten Fall das Material der Brennkammer angreift und über die Jahre so schwächt, daß CO2 in den Heizluftführenden Teil und damit in den Innenraum gelangen kann.
Was natürlich sehr \"ungesund\" wäre.

Je nachdem welcher Prüfer wie drauf ist kontrolliert er es oder eben auch nicht. Ist sie abgelaufen und er merkt es gibts keinen TÜV. Dann hilft nur ne neue Kammer oder nen komplette Stillegung. Was da als Stillegung aktzeptiert wird ist sicher Ermessenssache.

Gruß, Thomas L.

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brennkammer standheizung

unbekannt, Tuesday, 14.12.2010, 18:05 (vor 5562 Tagen) @ Thomas L.

Thomas L. recht geb.

wobei ich selbst ne 83er B1L in betrieb hab, un beim profi die so gut montiert is, das der prüfer sie einfach übersehen hat. typenschild klebt im innenraum an der \"getriebeabdeckung\" unterm tepich, also auch nich so, das der prüfer direkt drüber stolpert, steuerung is der unauffällig drehschalter und die Analoguhr.

gasprüfung wollten se auch nich sehen, hab einfach den herd zugeklappt un den aufbäbber hinten runter gepuhlt, die is 2001 abgelaufen *g* ich prüf trozdem selbst immer auf dichtheit, flasche zu, nach nem tag muss der herd noch ma kurz pusten beim üffnen des hahns.... meist will ich den herd an machen, un stell dann beim leiser werden des gasgeräusches fest, das der hahn nun schon seit x wochen zu war.

die B1L is mit jetzt 27 jahren immer noch co dicht, aber ich hab trozdem nen co sensor ausm luftsport im auto kleben, um das zu prüfen, is ja nun nicht so, das es fusch macht, un man tot umfällt. das fängt i.d.R. langsam an und wird dann mehr. also man is erst wenig tot, dann mehr und am schluss viel tot. :-P

elektrischer co alarm is da sehr hilfreich und druchaus empfehlenswert, genau wie nen rauchmelder... *g*

wobei ich sehr empfehle den rauchmelder zu testen, hab son billig ding im syncro, und als ich kürzlich nen kurzen im ladekabel hatte, und das kabel direkt unterm fahrersitz das brennen anfing, hab ich das zwar gemerkt am rauch, der rauchmelder aber nicht. :surprised:

glück gehabt, das ich grad noch gelesen hab und das der sitz nich feuer gefangen hat, das wär eckelig geworden, un gab gute brandverletzungen an den pfoten, beim wegreißen des kabels von den batteriepolen.

gruß manne

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brennkammer standheizung + CE-Zeichen

Gerd_Krug ⌂ @, Bielefeld, Wednesday, 15.12.2010, 02:01 (vor 5562 Tagen) @ Thomas L.

» Moin Yeti,
»
» bei den Eberspächer B2 und D2 und ähnlichen aus diesem Hause ist ein
» Wechsel definitv alle 10 Jahre Pflicht. Hier geht Herstellervorschrift vor
» dem vielzitierten EU Gesetz.
» Wenn sie nicht gewechselt wird erlischt die Betriebserlaubnis dieses
» Geräts und damit wohl strenggenommen auch die des Fahrzeugs.

Das ist NICHT richtig, korrekt ist:

Diese nur in Deutschland gueltige Brennkammertauschpflicht wurde 2002 von der EG ausgesetzt. Alle ab 2002 erstmals in Betrieb genommenen Luftstandheizungen (Eberspaecher + Webasto) haben ab diesem Jahr das sog. CE-Zeichen. Daran ist der Wegfall der Tauschpflicht schon aeusserlich zu erkennen.

Eberspaecher hat in seine techn. Dokumentation ersatzweise darauf hingewiesen, dass von ihnen zertifizierte Werkstaetten aus Sicherheitsgruenden an diesen Heizungen nach 10 Jahren keine Reparaturen durchfuehren sollen, da sich die Brennkammern selbst nicht geaendert haetten und Durchfuehrung von evtl. Dichtheitspruefungen neue Werkstattgeraete erfordern wuerden.

Aus eigener Erfahrung heraus kann ich sagen, das sich diese Werkstaetten nicht daran gebunden fuehlen.

Auf einer T4-Seite ist eine Kopie des betr. Eberspaecher-Schreibens ganz oben.

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brennkammer standheizung + CE-Zeichen

Thomas L., Wednesday, 15.12.2010, 19:29 (vor 5561 Tagen) @ Gerd_Krug

Hallo Gerd,

also das kann ich aus dem verlinkten PDF absolut nicht herauslesen.
Da steht genau das was ich oben schon geschrieben habe.
Herstellervorschrift vor Eu......... Aus Sicherheitsgründen.

Ob da eventuell bei ab 2002 gebauten was anderes gilt wäre zwar theoretisch müglich, hätte ich aber hier zum ersten mal gehürt. Wenn dem so ist, sollte eigentlich irgendwo von Eberspächer was schriftliches zu Finden sein.


Gruß, Thomas L.

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brennkammer standheizung + CE-Zeichen

Gerd_Krug ⌂ @, Bielefeld, Wednesday, 15.12.2010, 23:30 (vor 5561 Tagen) @ Thomas L.

» Ob da eventuell bei ab 2002 gebauten was anderes gilt wäre zwar
» theoretisch müglich, hätte ich aber hier zum ersten mal gehürt. Wenn dem
» so ist, sollte eigentlich irgendwo von Eberspächer was schriftliches zu
» Finden sein.

Hallo Thomas,

Herstellervorschrift bricht nicht EG-Recht, das war garantiert nicht der Sinn des CE-Zeichens! Sollte diese Firma ihr vermeintliches Recht durchsetzen wollen, muesste das CE-Zeichen (bedeutet: von/in/durch EG geprueftes Geraet) aberkannt und und mit dieser Bedingung neu beantragt werden; und dieser Einschraenkungswunsch muesste dann belegbar sein. Andernfalls darf dieses Geraet nicht in der EG vertrieben werden.
Und da du garantiert keine Begruendung fuer diese Eberspaecher-Einschraenkung finden wirst, darfst du darauf vertrauen dass Geraete mit dem CE-Zeichen den EG-Sicherheitsvorschriften genuegen :ok:

Sinn und Zweck des CE-Zeichens

BTW: Mir hatte frueher imponiert wie diese beiden Firmen es geschafft haben, vorbei an jedem offiziellen oder auch nur nachvollziehbaren Pruefverfahren Geraete zu verkaufen, die nach genau 10 Jahren menschengefaehrdend werden, gleichgueltig wie stark und/oder haeufig sie benutzt werden (LKW mit jede Nacht genutzter beheizter Schlafkabine versus ca. 15-20 x jhrl. genutzter Womoheizung). Aber durch die EG, so buerokratisch sie auch sein mag, sind nach und nach viele deutschlandeigene liebgewordene Eigentuemlichkeiten ersatzlos abgeschafft worden. Gerade jetzt hat es auch unser Schornsteinfegermonopol erwischt.
Sic transit gloria mundi :clap:

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brennkammer standheizung + CE-Zeichen

Thomas L., Thursday, 16.12.2010, 16:35 (vor 5561 Tagen) @ Gerd_Krug

Moin moin,

wie gesagt, das bei ab 2002 gebauten Geräten eventuell etwas anders ist künnte sein. CE Kennzeichnung haben zumindest die älteren nicht.
Aber wie schon oben geschrieben gehts um die.


Wenn Eberspächer schreibt, daß die trotz EG Gesetzgebung weiterhin alle 10 Jahre gewechselt werden müssen, weil sich technisch daran nichts geändert hat seit der Ersteinführung kann ich da erstmal nichts gesetzbrecherisches daran finden. Es entfällt ja nur die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, nicht die selbstauferlegte. Da kann jeder (fast alles) vorschreiben was er müchte.

Ob jetzt technisch belegbar oder eventuell auch nur aus Profitgründen sei mal dahingestellt.
Gehen wir mal davon aus, daß das durch Versuche im Dauerbetrieb belegt ist und sagen wir mal nach 12 Jahren im worst Case zu problemen führen würde.
Dann schreibt Eberspächer sicherheitshalber den Wechsel nach 10 Jahren vor.
Soweit so gut oder auch nicht......
Dann hast du natürlich im WoMo noch lange keine Probleme, weil du ja nur einen winzigen Bruchteil dieser Zeit verbraucht hast.
Beim LKW in Schweden sieht das vielleicht schon wieder ganz anders aus.
Nur Eberspächer weiß ja nicht was du mit dem Ding anstellst.
Ergo, die wollen sich ja keine vergifteten Kunden an dei Fahne heften \"Wechselpflicht nach 10 Jahren für alle\".

Aber ich klink mich hier jetzt damit auch aus,
Gruß, Thomas L.

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brennkammer standheizung + CE-Zeichen

yeti, Thursday, 16.12.2010, 08:56 (vor 5561 Tagen) @ Gerd_Krug

okay, standheizungen nach 2002 haben wohl keine wechselpficht der brennkammer aller 10 jahre mehr. was aber ist mit denen, die vor 2002 verbaut wurden. gilt hier das recht zum einbaudatum, oder entfällt mit der eu-richtlinie auch diese wechselpflicht?

grüße vom yeti

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Brennkammer der Standheizung ohne CE-Zeichen

Gerd_Krug ⌂ @, Bielefeld, Thursday, 16.12.2010, 11:46 (vor 5561 Tagen) @ yeti

Hallo Yeti,

meines Wissens gilt bei Heizungen ohne CE-Zeichen die altdeutsche Pflicht zum Brennkammerwechsel alle 10 Jahre sofern du keine Werkstatt findest, die das Geraet ueberprueft und das auch noch bescheinigt. Den vorgeschriebenen Brennkammerwechsel prueft anscheinend von allen Ueberwachungsorganisationen nur der TUEV in einigen Bundeslaendern.

Wie schon Manne schrieb ist es (auch innerhalb der jeweiligen 10 Jahre) trotzdem angebracht im Dehler einen CO-Melder anzubringen. Es muss ja nicht unbedingt ein Draeger-Geraet sein. Du solltest den CO-Melder aber vorher und gelegentlich zwischenein testen.

Meiner Erfahrung nach sollte man eine funktionierende Heizung solange wie moeglich in Gang halten. Nach meinem Wechsel (nach 16 Jahren) traten zumindest bei mir erhebliche Probleme auf, die 100%ig zu beheben anscheinend nicht moeglich ist.

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