TÜV beanstandet Eberspächer
Hallo,
dem stimme ich zu. So viel ich weiß, ist laut EU-Recht eine alleinige Prüfung der Anlage in Deutschland nach 10 Jahren nicht zulässig. Du musst mal im Archiv stübern, da steht von irgendeinem netten Dehlerianer so etwas erklärt. Ansonsten zur DEKRA, die haben sich noch nie dafür interssiert (Zumindest hier in Aachen nicht).
Gruß
Gerd
»
Moinsen,
»
» entweder gibt es unterschiedliche Vorgaben (je nach Bundeland oder was
» auch immer...) für die Prüfer oder sie sind nicht auf dem Laufenden!
»
» Die letzten beiden Jahre (letztmalig
/12) hatte ich bei der HU absolut
» keine Probleme. Den Prüfer hat das Teil gar nicht interessiert. Meine
» Werkstatt merkte mir gegenüber an, dass es \"diese Standheizungsregelung\"
» nicht mehr gibt bzw. sie zurück genommen wurde!
»
» Fahre einfach einen anderen HU-Betrieb an.