Neue Vorschriften in Sachen Kfz-Steuer für das Finanzamt!
» WoMo 2,805 to 172,00 EUR
FALSCH...
siehe folgendes...
2a. Wohnmobile für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einem Teil davon, wenn sie nach Feststellung der
Zulassungsbehürde im Sinne der Anlage XIV zu § 48 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
a) mindestens der Schadstoffklasse S 4 entsprechen, von dem Gesamtgewicht
bis zu 2 000 kg 16 EUR,
über 2 000 kg 10 EUR,
insgesamt jedoch nicht mehr als 800 EUR,
b) der Schadstoffklasse S 3, S 2 oder S 1 entsprechen, von dem Gesamtgewicht
bis zu 2 000 kg 24 EUR,
über 2 000 kg 10 EUR,
insgesamt jedoch nicht mehr als 1 000 EUR,
c) die Voraussetzungen nach Buchstabe a oder b nicht erfüllen, von dem
Gesamtgewicht
bis zu 2 000 kg 40 EUR,
über 2 000 kg bis zu 5 000 kg 10 EUR,
über 5 000 kg bis zu 12 000 kg 15 EUR,
über 12 000 kg 25 EUR;
ab dem 1. Januar 2010 auch für die Schadstoffklasse S 1;
Gruß
Tommi