brennkammer standheizung
Moin Yeti,
bei den Eberspächer B2 und D2 und ähnlichen aus diesem Hause ist ein Wechsel definitv alle 10 Jahre Pflicht. Hier geht Herstellervorschrift vor dem vielzitierten EU Gesetz.
Wenn sie nicht gewechselt wird erlischt die Betriebserlaubnis dieses Geräts und damit wohl strenggenommen auch die des Fahrzeugs.
Analog etwa zu einem nicht eingetragenen Lenkrad oder so.
Der Nachweis wird über ein Typenschild mit dem Austauschdatum welches am Gerät angebracht wird geführt. Ausserdem gibts im Zweifelsfall ja zumindest ne Rechnung über die Brennkammer oder besser über den kompletten Tausch.
Hintergrund der Aktion ist laut Eberspächer, daß mit der Erstinbetriebnahme in der Brennkammer ein \"Giftkoktail\" entsteht, der im dümmsten Fall das Material der Brennkammer angreift und über die Jahre so schwächt, daß CO2 in den Heizluftführenden Teil und damit in den Innenraum gelangen kann.
Was natürlich sehr \"ungesund\" wäre.
Je nachdem welcher Prüfer wie drauf ist kontrolliert er es oder eben auch nicht. Ist sie abgelaufen und er merkt es gibts keinen TÜV. Dann hilft nur ne neue Kammer oder nen komplette Stillegung. Was da als Stillegung aktzeptiert wird ist sicher Ermessenssache.
Gruß, Thomas L.