brennkammer standheizung + CE-Zeichen
» Ob da eventuell bei ab 2002 gebauten was anderes gilt wäre zwar
» theoretisch müglich, hätte ich aber hier zum ersten mal gehürt. Wenn dem
» so ist, sollte eigentlich irgendwo von Eberspächer was schriftliches zu
» Finden sein.
Hallo Thomas,
Herstellervorschrift bricht nicht EG-Recht, das war garantiert nicht der Sinn des CE-Zeichens! Sollte diese Firma ihr vermeintliches Recht durchsetzen wollen, muesste das CE-Zeichen (bedeutet: von/in/durch EG geprueftes Geraet) aberkannt und und mit dieser Bedingung neu beantragt werden; und dieser Einschraenkungswunsch muesste dann belegbar sein. Andernfalls darf dieses Geraet nicht in der EG vertrieben werden.
Und da du garantiert keine Begruendung fuer diese Eberspaecher-Einschraenkung finden wirst, darfst du darauf vertrauen dass Geraete mit dem CE-Zeichen den EG-Sicherheitsvorschriften genuegen :ok:
Sinn und Zweck des CE-Zeichens
BTW: Mir hatte frueher imponiert wie diese beiden Firmen es geschafft haben, vorbei an jedem offiziellen oder auch nur nachvollziehbaren Pruefverfahren Geraete zu verkaufen, die nach genau 10 Jahren menschengefaehrdend werden, gleichgueltig wie stark und/oder haeufig sie benutzt werden (LKW mit jede Nacht genutzter beheizter Schlafkabine versus ca. 15-20 x jhrl. genutzter Womoheizung). Aber durch die EG, so buerokratisch sie auch sein mag, sind nach und nach viele deutschlandeigene liebgewordene Eigentuemlichkeiten ersatzlos abgeschafft worden. Gerade jetzt hat es auch unser Schornsteinfegermonopol erwischt.
Sic transit gloria mundi :
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