10 Jahres-Wechsel-frist für Luft-Wärmetauscher lt. StVZO

Gerd aus Aachen, Friday, 20.06.2008, 12:20 (vor 6701 Tagen) @ Andy-Opti5.4 Syncro

Hallo Andy,

und was kostet so ein Tausch?

Merkwürdig allerdings, dass die Verpflichtung ab 2002 weggefallen ist. So gefährlich kann der Wärmetauscher ja wohl kaum sein. Und wie sieht es mit der Betriebserlaubnis aus, wenn der TÜV das Fahrzeug als sicher ansieht und einen Stempel vergibt?

Gruß
Gerd

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