10 Jahres-Wechsel-frist für Luft-Wärmetauscher lt. StVZO
» Hallo
ja, das im Rahmen der EU-Anpassung oder was auch immer ab 2002 das Alter keine Rolle mehr spielt ist halt so.
Soweit ich weiß ist der Halter oder Führer verantwortlich. Das würde heißen, wenn der Tüv Prüfer nicht richtig schaut und das Siegel vergibt erlischt die Betriebserlaubnis.
Da die Kosten für einen Tausch der Brennkammer recht hoch sind, lohnt sich wohl eher eine neue mit E1 Zeichen zu kaufen, damit man dann Ruhe hat.
Es gibt aber auch Firmen die per Rüntgen die Kammer prüfen und dann wieder mit neuem Siegel versehen, was günstiger ist. Da müßte man nachfragen ob die auch die E1 Kennzeichnung auf \"alte, getestete\" Heizungen kleben.
Werner der Glück hat, denn in meinem Dehler ist 2003 eine neue eingebaut worden.