10 Jahres-Wechsel-frist für Luft-Wärmetauscher lt. StVZO

Gerd_Krug ⌂ @, Bielefeld, Saturday, 21.06.2008, 11:08 (vor 6467 Tagen) @ hutz

» Wieso kann man die nicht prüfen und für gut befinden? Ich schmeiß ja auch
» nicht mein Auto nach 10 Jahren weg, künnte ja was kaputt sein...

Hallo Hutz,

deine Schreibe wundert mich sehr. Oder ist etwa auch in Oesterreich jenes Ergebnis der Lobbyarbeit zweier davon profitierender deutscher Firmen zum Gesetz geworden? Ihr muesst uns doch nicht immer alles nachmachen; Deutschland sollte auch in dieser Beziehung einzig in der Welt dastehen
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