Tauschpflicht ist Bestandteil für die ABE des Fahrzeugs.
Hallo Gerd,
nach TÜV-Aussage handelt es sich hierbei um einen erheblichen Mangel,
so daß der Austausch der Brennkammer bindend ist - ansonsten kein TÜV.
Wichtig ist zudem, da das Fahrzeug nicht den Bestimmungen entspricht,
das damit auch die ABE hinfällig ist und somit auch kein Versicherungsschutz
besteht.
Optionen: Brennkammer wechseln lassen oder Heizung ausbauen bzw. stilllegen
(Kraftstoffzufuhr ausbauen, Kabelstrang und Bedienteil ausbauen) und ggf.
austragen lassen.
Meine/Unsere Gesundheit bei laufender Standheizung über Nacht ist mir
wichtiger als jeder Eurobetrag, denn ich müchte am nächsten Morgen auch
wieder aufwachen !
Kosten für den Brennkammertausch sind sehr unterschiedlich, aber zur Zeit
gibt es wohl Lieferprobleme ?! 800,00 Euro sind aber nach Preisrecherche
eher das untere Ende.
Eine Autorisierung seitens Ebersbächer nur zur Durchsicht soll keine Firma
mehr haben.
Gruß, Andy